Newsletter:
Unser Vereins-Newsletter informiert Sie über das Vereinsgeschehen, Informationen über Vereinsangebote, Veranstaltungen, Weiterbildungen. Die Vereinsmitgliedschaft ist nicht an den Bezug des Newsletters gebunden. Der Versand des Newsletters erfolgt auf elektronischem Wege an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Ein Widerruf kann jederzeit erfolgen. Ich möchte mit aktuellen Informationen wie oben beschrieben versorgt werden und stimme der Verwendung meines Vor- und Nachnamens und meiner E-Mail-Adresse zu den angeführten Zwecken zu. Wenn du das nicht möchtest, bitte den Absatz Newsletter durchstreichen.
AGBs
Anmeldung für eine Veranstaltung Anmelde-/Teilnahme- und Haftungsbedingungen, geltend für Veranstaltungen des Verein zur erlebnisorientierten Naturvermittlung e.V. (im weiteren Text mit VEON bezeichnet) mit Sitz Thujenweg 39, 9535 Schiefling am Wörthersee.
Die Anmeldung zum Sommercamp beinhaltet eine Mitgliedschaft im Verein VEON.
Die Teilnahme am Camp ist nur für Mitglieder des Vereins zur erlebnisorientierten Naturvermittlung
VEON möglich.
Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Kalenderjahr. Eine Verlängerung ist möglich. Aus
der Mitgliedschaft entstehen keinerlei Pflichten gegenüber dem Verein.
Der Campbeitrag enthält 20€ Mitgliedsbeitrag.
Teilnahemvoraussetzung für unsere Camps am Wasser (Sommercamps) ist, dass der/die Teilnehmer:in schwimmen kann und sich 10 min über Wasser halten kann.
Die Anmeldung für unsere Kurse, Camps und Workshops erfolgt auf schriftlichem Weg oder online. Mündliche Anmeldungen können nicht entgegen genommen werden.
Mit der verbindlichen Anmeldung gelten unsere AGB als akzeptiert.
Der Platz für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist erst nach der Einzahlung der vollen Veranstaltungsgebühr reserviert.
Nach gültiger und erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine schriftliche Anmeldebestätigung und alle für den Kurs notwendigen Informationen.
Stornierung:
Erfolgt der Rücktritt von der Camp – Anmeldung bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so fallen keine Stornogebühren an. Bei einer Abmeldung in dem Zeitraum von drei Wochen vor dem ersten Veranstaltungstermin bis zu sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn beträgt die anfallende Stornogebühr 50% der Veranstaltungsgebühr. Bei einer Stornierung eines Camps zwischen sechs Tagen und einem Tag vor der ersten Veranstaltungseinheit fällt eine Stornogebühr von 100% der Veranstaltungsgebühr an. Bei Nichterscheinen oder einem Rücktritt am Tag der ersten Veranstaltungseinheit fällt der gesamte Veranstaltungspreis an. Keine Stornogebühr fällt an, wenn der Veranstaltungsplatz noch vor der ersten Einheit an eine dritte Person übertragen wird bzw. durch eine Person auf der Warteliste aufgefüllt werden kann. Sollte eine Teilnahme an einem bereits laufenden Camp aus zwingenden gesundheitlichen Gründen (die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist erforderlich) nicht mehr möglich sein, so erfolgt ebenfalls eine aliquote Refundierung der Veranstaltungsgebühr in Form einer Wertgutschrift. Diese Wertgutschrift kann für das gesamte Angebot des VEON genutzt werden. Sollte die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungstagen etwa aus terminlichen Gründen nicht möglich sein, so besteht kein Anspruch auf Ersatz. Eine ersatzweise Teilnahme an anderen Einheiten als den gebuchten ist nicht möglich. Sollte die Veranstaltung seitens des VEON abgesagt werden müssen, erfolgt eine umgehende Information der KundInnen. Auf Wunsch können bereits einbezahlte Veranstaltungsbühren gutgeschrieben werden bzw. kann auch eine Rücküberweisung erfolgen. Für den Fall, dass ein bereits laufendes Camp durch den Veranstalter abgebrochen werden muss, erfolgt die Rücküberweisung aliquot zu den bereits abgehaltenen Veranstaltungseinheiten. Der Wechsel des Kursleiters oder der Kursleiterin begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.
Bei Unterschreitung einer Mindestteilnehmeranzahl behält sich der Veranstalter vor, Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall wird der/die TeilnehmerIn bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn informiert und der bereits bezahlte Betrag zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht erhoben werden.
VEON kann ohne Angabe von Gründen, einer Person die Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern.
Ausfälle & Höhere Gewalt: Fällt eine Veranstaltung vor Beginn aufgrund höherer Gewalt aus (Unwetterwarnung in vorletzter oder letzter Gefahrenstufe, Krankheit des Veranstalters, plötzliches Gefährdungspotential am Lagerplatz, …), werden alle TeilnehmerInnen informiert und die Beiträge rückerstattet oder gutgeschrieben (je nach Absprache). Gewährte Rabatte (Early-Bird o.ä. Aktionen) für diese Veranstaltung werden im Falle einer Gutschrift nicht automatisch für eine andere Veranstaltung übernommen! Ggf. ist die Differenz zur höheren Veranstaltungsgebühr nachzuzahlen. Ist die Gutschrift höher als der Beitrag für die andere gewählte Veranstaltung, schreiben wir den Differenzbetrag wiederum gut oder
zahlen sie aus. Muss eine Veranstaltung aufgrund von auftretender höherer Gewalt vorzeitig beendet werden, gibt es keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Gutschrift.
Haftung
Der/Die TeilnehmerIn bestätigt mit der Anmeldung, dass er/sie körperlich und geistig fähig ist, am jeweiligen Veranstaltungen teilzunehmen. Krankheiten, Behinderungen oder Medikamenteneinnahmen udgl. bitte vor Veranstaltungsbeginn telefonisch oder schriftlich mitteilen. Bei all unseren Veranstaltungen sind die LeiterInnen angehalten besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um Gefahr von Verletzungen, Unfällen udgl. zu vermeiden. Daher verpflichten sich die TeilnehmerInnen ausdrücklich den Sicherheitsanweisungen der LeiterInnen Folge zu leisten. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für Schäden jeglicher Art, welche beispielsweise bei der An- und Abreise, bei Verletzung oder Unfällen, am Eigentum oder sonstigen Wertgegenständen, etc. entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hierzu zählen auch insbesondere: Schäden durch Verlust, Folgeschäden, Schäden Dritter oder Schäden, die durch Fälle Höherer Gewalt verursacht werden.
Gefährdung oder disziplinäres Fehlverhalten:
Stört ein Teilnehmer/In den geordneten Ablauf des Camps in schwerwiegender Weise oder wird durch sein/ihr Verhalten die eigene oder die Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährdet, so hat der Veranstaltungsleiter den/die schultragende(n) Teilnehmer/In von der Veranstaltung auszuschließen. Von einem derartigen Vorfall werden Sie umgehend in Kenntnis gesetzt und haben den/die Teilnehmer/In umgehend abzuholen bzw. für eine beaufsichtigte Rückfahrt zu sorgen. Während der gesamten Kursdauer herrscht absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Jede Zuwiderhandlung wird mit dem Verlassen der Veranstaltung geahndet. Die Gebühr wird nicht zurückerstattet.
Fotonutzungsrecht
Auf all unseren Veranstaltungen kommt es vor das Mentoren/ Stammgruppenleiter das Geschehen fotografieren und/oder filmen. Der/Die TeilnehmerIn bzw. dessen gesetzlicher Vertreter (Erziehungsberechtige/r) ist damit einverstanden, dass wir das entstandene Material im Sinne der Eigenwerbung nutzen. Dazu gehört das Einbinden und Gestalten von Fotografien in Info- und Werbeblätter, Plakate, Flyer, Folder etc. (sämtliche Printmedien) sowie das Bereitstellen von Foto- und Filmaufnahmen im Internet (z.B: auf unserer Homepage, SocialMedia-Seiten wie Facebook, Google+, etc.). Wir achten das Persönlichkeitsrecht und fragen Kinder und Erwachsene bevor wir Aufnahmen machen und wofür wir die Verwenden wollen. Einsprüche können erhoben werden. Wir bitten jedoch zu Berücksichtigen, dass bei großflächigen Aufnahmen wo der/die Einzelne nicht unmittelbar erkennbar/identifizierbar ist (Beiwerk des Fotos) der Nutzung nicht widersprochen werden kann.
Stand: März 2022